Abmahnung
Die Abmahnung ist die „gelbe Karte“ des Wettbewerbsrechtes. Es handelt sich dabei um eine förmliche Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes (wettbewerbsrechtlich relevantes) Verhalten zukünftig zu unterlassen. Eine solche Abmahnung ist ein sinnvolles Institut zur außergerichtlichen Bereinigung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten. Sie kann, weil ein Prozess vermieden wird, sowohl dem Abmahner als auch dem Abgemahnten viel Ärger und Kosten ersparen. Es kommt jedoch auch vor, dass Abmahnungen missbraucht werden, um Kostenerstattungsansprüche zu erzeugen oder Konkurrenten vom Markt zu drängen. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung niemals ignorieren, sondern sich sofort anwaltlich beraten lassen.
Ich setzte mich für Sie ein, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, vertrete Sie aber auch, wenn einer Ihrer Konkurrenten sich wettbewerbswidrig verhält und Sie dies mittels einer Abmahnung und/oder Klage unterbinden wollen. Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechtes halte ich es für unabdingbar, Kompetenz und Erfahrung sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite vorweisen zu können. Ich habe bereits zahlreiche wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten vor den Landes- und in einigen Fällen auch Oberlandesgerichten geführt und kann auch im außergerichtlichen Bereich insbesondere bei Vergleichsverhandlungen erhebliche Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet nachweisen.
Beachten Sie bitte, dass ich grundsätzlich nicht nur in Erfurt, sondern bundesweit für Sie tätig bin.
Ich habe eine Abmahnung erhalten
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Ich möchte eine Abmahnung aussprechen
Wenn sich einer Ihrer Konkurrenten nach Ihrer Ansicht wettbewerbswidrig verhält und Sie dies unterbinden möchten, lesen Sie bitte hier weiter!

