Apothekenrecht
Apothekenrecht
Das Apothekenrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den Gesetzen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Apotheke stehen, befasst. Nicht nur das Berufsrecht der Apotheker, das Apothekengesetz - ApoG, und die Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO sind wesentliche Teile des Apothekenrechtes, sondern auch das Heilmittelwerberecht (Heilmittelwerbegesetz – HWG), das Internetrecht im Allgemeinen und nicht zuletzt das Wettbewerbsrecht (UWG).
Ich beschäftige mich seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahre 2004 schwerpunktmäßig mit dem Apothekenrecht. Neben zahlreichen Apothekern vertrete ich auch die Landesapothekerkammer Thüringen (in Prozessverfahren) und kann daher in jeder Hinsicht eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet gewährleisten. Im Apothekenrecht bin ich nicht nur in Erfurt oder Thüringen tätig, sondern stehe meinen Mandanten bundesweit zur Verfügung.
Ich berate meine Mandanten dahingehend, worauf beim Betrieb einer Apotheke, bei der Gründung einer Versandapotheke oder eines Apothekengroßhandels und insbesondere bei Werbemaßnahmen von Apotheken zu achten ist. Ich zeigen Ihnen die zu beachtenden juristischen Aspekte einer immer wichtiger werdenden Gesundheitsberatung in der Apotheke auf und werde Sie eingehend beraten, damit Sie sich bei ihrer Tätigkeit als Apotheker, im Umgang mit Ihren Kunden und bei Marketingaktionen auf berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich abgesichertem Terrain bewegen. Dabei berücksichtige ich stets die neueste Rechtsprechung, die ich mir aktuell aus einschlägigen Fachzeitschriften (zum Beispiel „Apotheke und Recht“ und „apo-online“) beschaffe.
Mein Spezialgebiet
Eine besondere Spezialität meiner Kanzlei ist die Durchführung von so genannten webaudits. Ein webaudit ist die rechtliche Überprüfung einer bestehenden Homepage auf etwaige Gesetzesverstöße. Es ist heutzutage äußerst schwierig, einen rechtssicheren Internetauftritt auf die Beine zu stellen. Dies gilt insbesondere für den Handel mit Arzneimitteln. Die Vielfalt der hier zu beachtenden Normen macht es für einen juristischen Laien faktisch unmöglich einen rechts- und abmahnsicheren Onlineshop zu erstellen.
Beachten Sie hierzu bitte auch meine Publikationen in der Deutschen Apothekerzeitung:
"Der Internetauftritt der Apotheke" in: Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) vom 17.08.2006 (Nr. 33)
"Das neue Telemediengesetz" in: Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) vom 15.03.2007 (Nr. 11)
Ich biete Ihnen durch kompetente Beratung Rechtssicherheit bei Ihren Marketingunternehmungen zu einem vergleichsweise günstigen Preis.
Pauschalangebot für dauerhafte Rechtsberatung
Beachten Sie bitte auch mein Angebot für Unternehmer zum Abschluss eines dauerhaften Beratungsvertrages (in der Regel mindestens über ein Jahr) gegen eine monatliche Pauschalgebühr.
Schon ab 50,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro Monat ist das „Einsteiger-Paket“, welches vornehmlich eine telefonische Erstberatung beinhaltet, zu haben. Vielfach genügt bereits eine solche Erstberatung, um Ihre Fragen hinreichend zu klären.
In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll, nicht nur eine Erstberatung, sondern auch eine außergerichtliche Vertretung in das Pauschalangebot zu fassen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn zur Beantwortung Ihrer Rechtsfragen ein bloßes Gespräch nicht ausreicht, wenn Unterlagen zu sichten sind, oder wenn mit dem Gegner kommuniziert werden muss. Dieses „Premium-Paket“ kostet bei mir ab 400,-EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro Monat. In diesem Paket sind insbesondere Rechtsgebiete enthalten, die durch Rechtsschutzversicherungen nicht oder nur mit hohen Kosten abdeckbar sind (zum Beispiel das Wettbewerbsrecht). Das Premium Paket entspricht insoweit effektiv einer eigenen Rechtsabteilung, kostet aber nur einen Bruchteil dessen, was Sie ein fest angestellter „Hausjurist“ kosten würde.
Im gerichtlichen Bereich, das heißt bei der Vertretung in Prozessen ist es (abgesehen von wenigen Ausnahmen) berufsrechtlich nicht zulässig, geringere Gebühren als die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz normierten, zu vereinbaren. Diesbezüglich können nur höhere Gebühren vereinbart werden. In einigen Fällen ist es aber neuerdings zulässig, so genannte Erfolgshonorare zu vereinbaren. Sprechen Sie mich doch einfach darauf an.
Wenn Sie Interesse an einer Pauschalvereinbarung oder einer Einzelberatung haben, dann klicken Sie für weitere Informationen hier.

