Recht bei Ebay
Noch vor ein paar Jahren wäre sicherlich kein Anwalt auf die Idee gekommen, auf seiner Homepage mit einem „Rechtsgebiet“ zu werben, dass sich auf ein bestimmtes Unternehmen bezieht. So würde es wohl auch albern klingen, wenn sich ein Rechtsanwalt vornehmlich mit „Opel-Recht“ oder „Siemens-Recht“ beschäftigen würde. Die Internetplattform Ebay stellt da allerdings eine Ausnahme dar. Dies liegt zum einen daran, dass sich eine große Zahl von Menschen in Deutschland (und weltweit) mit dem Handel auf der Internetplattform Ebay beschäftigen, zum anderen gibt es rund um die Plattform Ebay derartig viele Rechtsnormen zu beachten, dass dies mittlerweile eine eigene Spezialisierung der Anwälte erfordert. Die zahllosen Belehrungsvorschriften für Verbraucher und die damit zusammenhängende Rechtsprechung sowie die Besonderheiten, die den Handel bei Ebay von einem „normalen“ Onlinehandel unterscheiden, sind für die meisten Händler und selbst für viele Rechtsanwälte nicht mehr zu überblicken. Insbesondere gewerbliche Händler werden von der Flut der zu beachtenden Vorschriften häufig erdrückt. Ein weiterer Aspekt, der eine rechtliche Beratung von gewerblichen Ebayhändlern sinnvoll macht, sind die oft weit reichenden Folgen von Verstößen gegen die Gesetze. Neben Ordnungswidrigkeitenverfahren oder (im schlimmsten Falle) dem Ausschluss bei Ebay, drohen vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenten oder von Verbraucherschutzorganisationen.
Wenn Sie mehr zu den Folgen von Rechtsverstößen bei Ebay wissen möchten, dann lesen Sie bitte die Beiträge zum Wettbewerbsrecht und zur Abmahnung.
Mein Spezialgebiet – Webaudit bei Ebay
Eine besondere Spezialisierung meiner Kanzlei besteht darin, Ihre Angebote bei Ebay rechts- und abmahnsicher zu gestalten, um so wettbewerbsrechtliche Abmahnungen schon im Vorfeld zu vermeiden. Diesbezüglich bin ich bundesweit tätig, da es in aller Regel bei derartigen Mandaten nicht erforderlich ist, einen Termin zu vereinbaren, sondern das Mandant auch sehr gut online und/oder telefonisch abgewickelt werden kann. Sollte ein persönlicher Termin erforderlich sein, besuche ich Sie gegen Kostenerstattung auch gern vor Ort.
Ein solches „Webaudit“ umfasst zunächst die Prüfung Ihrer bestehen Angebote (stichprobenartig) und ggf. Ihres Shops. Sollte ich Fehler finden (was bis jetzt immer der Fall war) erhalten Sie von mir eine ausführliche, auf Ihr Geschäft zugeschnittene und - wie ich hoffe verständliche - Anleitung, welche Regeln beim Handel auf der Plattform Ebay zu beachten sind und wie diese praktisch umzusetzen sind. Sie erhalten von mir Muster einer korrekten und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Widerrufsbelehrung, Muster zu den Belehrungen nach dem Telemediengesetz (TMG) also eine Datenschutzerklärung, Muster einen korrekten Belehrung nach der Batterieverordnung und der Verpackungsverordnung. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Preisangabenverordnung, das Textilkennzeichnungsgesetz, die Kosmetikverordnung, das Buchpreisbindungsgesetz, das Elektrogesetz, die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und die zahllosen weiteren Verordnungen und Gesetzte (soweit für Sie relevant) richtig anwenden. Nachdem Sie anhand der Anleitung ein Testangebot erstellt haben, werde ich zur Sicherheit dieses Testangebot nochmals auf etwaige Fehler kontrollieren und ggf. weitere Verbesserungsvorschläge machen. Erst wenn alles richtig ist, gebe ich Ihnen das „OK“ nach dem Muster des Testangebotes alle anderen Angebote einzustellen. Während meiner Tätigkeit stehe ich Ihnen natürlich für Rückfragen telefonisch zur Verfügung.
Was kostet das?
Die Kosten für ein solches Webaudit belaufen sich in aller Regel auf Beträge ab 400,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Eine Investition die sich für Sie lohnt! Fehler in Ihren Angeboten können nämlich leicht zu Abmahnungen führen, die in aller Regel deutlich mehr kosten - von dem Ärger und dem Zeitaufwand mal ganz abgesehen. Eine Gebühr von 400,-EUR netto ist für die meisten Shops und Ebayhändler ausreichend. Sie werden aber Verständnis dafür haben, dass die Kontrolle mehrerer Accounts mit zahlreichen und verschiedenartigen Produkten auch deutlich mehr kosten kann. Die Einzelheiten sollten wir telefonisch oder per Email klären. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach an!
Ich habe schon eine Abmahnung erhalten, kann man da noch was machen?
Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Sie bereits eine Abmahnung bekommen haben, lesen Sie bitte hier weiter. Parallel zu der Verteidigung gegen die Abmahnung empfiehlt es sich natürlich, die Angebote nunmehr rechtlich richtig zu gestalten, um zukünftig weiteren Ärger zu vermeiden.
Pauschalangebot für dauerhafte Rechtsberatung
Beachten Sie bitte auch mein Angebot für Unternehmer zum Abschluss eines dauerhaften Beratungsvertrages gegen eine monatliche Pauschalgebühr. Schon ab 50,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro Monat ist das „Einsteiger-Paket“, welches vornehmlich eine telefonische Erstberatung beinhaltet, zu haben. Vielfach genügt bereits eine solche Erstberatung, um Ihre Fragen hinreichend zu klären.
In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll, nicht nur eine Erstberatung, sondern auch eine außergerichtliche Vertretung in das Pauschalangebot zu fassen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn zur Beantwortung Ihrer Rechtsfragen ein bloßes Gespräch nicht ausreicht, wenn Unterlagen zu sichten sind, oder wenn mit dem Gegner kommuniziert werden muss. Dieses „Premium-Paket“ kostet bei mir ab 400,-EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro Monat. In diesem Paket sind insbesondere Rechtsgebiete enthalten, die durch Rechtsschutzversicherungen nicht oder nur mit hohen Kosten abdeckbar sind (zum Beispiel das Wettbewerbsrecht). Das Premium Paket entspricht insoweit effektiv einer eigenen Rechtsabteilung, kostet aber nur einen Bruchteil dessen, was Sie ein fest angestellter „Hausjurist“ kosten würde.
Im gerichtlichen Bereich, das heißt bei der Vertretung in Prozessen ist es (abgesehen von wenigen Ausnahmen) berufsrechtlich nicht zulässig, geringere Gebühren als die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz normierten, zu vereinbaren. Diesbezüglich können nur höhere Gebühren vereinbart werden. In einigen Fällen ist es aber neuerdings zulässig, so genannte Erfolgshonorare zu vereinbaren. Sprechen Sie mich doch einfach darauf an.
Wenn Sie Interesse an einer Pauschalvereinbarung oder einer Einzelberatung haben, dann klicken Sie für weitere Informationen hier.

