Einsteiger-Paket
• Das Einsteiger-Paket umfasst die telefonische Erstberatung des Auftraggebers in allen für die telefonische Beratung geeigneten Rechtsfragen mit einem Streitwert unter 150.000,00 EUR (nach den gesetzlichen Vorschriften). Im Rahmen dieser Erstberatung kann ich Ihnen unter Zugrundelegung Ihrer telefonischen Sachverhaltsschilderung eine erste Orientierung geben, welche Dinge bei Ihrem Rechtsfall zu beachten sind, welche Kosten und Risiken drohen und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Ihren Rechtsfall zu einem für Sie positiven Ergebnis zu führen.
• Das Vertragsverhältnis läuft mindestens über ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
• Für meine Beratungstätigkeit erhalte ich pro Monat eine pauschale Vergütung. Die genaue individuell festzulegende Höhe der Vergütung richtet sich vor allem nach der Anzahl der monatlich zu erbringenden Beratungen. Soweit etwa 10 einzelne Beratungen pro Monat voraussichtlich hinreichend sein werden, dürfte die „Grundgebühr“ von 50,-EUR netto/Monat in den meisten Fällen ausreichend sein. Soweit Sie mehr Beratungen benötigen (was allerdings höchst ungewöhnlich wäre) wäre eine höhere Vergütung zu vereinbaren. Die Vergütung fällt pauschal und unabhängig davon an, ob in dem Beratungszeitraum tatsächlich Beratungsleistungen erbracht worden sind. Das Honorar ist jeweils quartalsmäßig vorschüssig für die folgenden drei Monate zu zahlen. Hierüber erhält der Auftraggeber eine Rechnung.
• Meine Kanzlei ist – abgesehen von möglichen technischen Störungen und/oder Überlastungen der geschalteten Leitungen - 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr telefonisch erreichbar. Selbstverständlich bin ich selbst nicht ständig anwesend. Sollten Sie mich nicht persönlich telefonisch erreichen, können Sie unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht in meinem Sekretariat hinterlassen, ich rufe Sie dann so schnell wie möglich zurück. Die Beratung durch mich erfolgt –abgesehen von Notfällen- zu den üblichen Geschäftszeiten.
• Etwa 10 Tage im Jahr bin ich im Urlaub. Sollten Sie in dieser Zeit eine eilige Rechtsberatung benötigen, stehe ich Ihnen gleichwohl telefonisch zur Verfügung. Zu diesem Zweck werde ich Ihnen bei Abschluss eines Beratungsvertrages meine Handynummer mitteilen, die Sie in Notfällen jederzeit anrufen können.
• Im Falle eines gesetzlichen oder standesrechtlichen Beratungsverbotes bin ich berechtigt, die Übernahme einzelner Mandate abzulehnen oder bereits übernommene Mandate niederzulegen. Weiterhin bin ich berechtigt, in Rechtsangelegenheiten, die Spezialkenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten erfordern, die Beratung abzulehnen, wenn ich über diese Spezialkenntnisse nicht verfüge. Ich werde Sie im Falle der Ablehnung der Mandatsübernahme oder der Niederlegung des Mandates hiervon umgehend in Kenntnis setzen und auf Ihren Wunsch hin einen geeigneten Kollegen empfehlen.
• Ich bin gesetzlich verpflichtet, über alle bei meiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
• Meine Haftung für Vermögensschäden wird für Fälle normaler Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 EUR für ein Schadensereignis beschränkt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung unberührt. Für falsche Auskünfte die auf einer fehlerhaften oder ungenauen Darstellung des Sachverhaltes durch den Mandanten beruhen, kann ich keine Haftung übernehmen, da die Sachverhaltsdarstellung Grundlage meiner rechtlichen Überprüfung ist. Schwierige und umfangreiche Sachverhalte sind daher häufig nicht für telefonische Erstberatungen geeignet. Ich berate Sie auch über die Geeignetheit Ihres Rechtsfalles für eine telefonische Erstberatung und empfehle Ihnen ggf. einen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
• Ein Vertragsmuster finden Sie im Bereich Downloads. Ich weise daraufhin, dass es sich bei diesem Muster nur um ein Beispiel handelt. Die Vertragsmodalitäten sind individuell abänderbar. Dies müsste im Einzelnen ausgehandelt werden.
• Weiterhin weise ich daraufhin, dass ein Vertrag erst zustande kommt, wenn ich Ihr Angebot auf Abschluss eines solchen Vertrages angenommen habe. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Rechtssinne dar, sondern sollen Sie nur informieren und ggf. auffordern selbst ein solches Angebot abzugeben (invitaio ad offerendum).
• Sollten Sie weitere Fragen zum Inhalt oder zur Ausgestaltung eines Pauschalberatungsvertrages haben, rufen Sie mich einfach unverbindlich an, ich berate Sie gern.
• Beachten Sie bitte auch meine Angebote zum Abschluss von Pauschalverträgen über die komplette außergerichtliche Beratung und Vertretung (Premium-Paket).

