Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise, die für alle Beratungsverträge gelten:

1.) Die Angebote zum Abschluss pauschaler Beratungsverträge richten sich ausschließlich an Unternehmer. Für Verbraucher sind diese Verträge ohnehin nicht sinnvoll, da es bei Verbrauchern zu selten zu juristischen Problemen kommen dürfte, als dass sich ein solcher Vertrag wirtschaftlich lohnen würde.

2.) In allen Verträgen ist die Haftungshöchstsumme für anwaltliche Pflichtverletzungen auf 250.000,-EUR / Einzelfall für Fälle normaler Fahrlässigkeit begrenzt. Dies ist erforderlich, um das persönliche Haftungsrisiko für mich überschaubar zu halten. Bis zu einer Höchstsumme von 250.000,-EUR habe ich eine Pflichthaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Bei Fehlern haftet insoweit auch meine Versicherung. Über die Höchstgrenze hinaus hafte ich persönlich nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.

3.) In allen Verträgen ist eine Streitwertobergrenze für Einzelmandate von 150.000,-EUR vereinbart. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Angelegenheiten mit einem Streitwert von mehr als 150.000,-EUR nicht für die in den Verträgen vereinbarten (vergleichsweise geringen) Gebühren bearbeiten kann. Die Pauschalvereinbarungen sind für die Rechtsangelegenheiten des täglichen unternehmerischen Alltags konzipiert, nicht jedoch für extrem aufwendige Beratungen (zum Beispiel umfangreiche Rechtsgutachten). Selbstverständlich kann die Streitwertobergrenze individuell nach oben verlagert werden, dies wäre jedoch mit einem erheblichen Anstieg der vereinbarten Gebühren verbunden.

4.) In allen Verträgen behalte ich mir die Ablehnung oder Niederlegung einzelner Mandate vor. Dies ist zwingend erforderlich, um mich nicht in die Situation zu bringen, dass ich mich vertraglich verpflichte ein Mandat zu bearbeiten, das ich aus berufsrechtlichen oder anderen Gründen nicht bearbeiten darf. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass ich sowohl mit Mandant X als auch mit Mandant Y einen Beratungsvertrag abgeschlossen habe. Wenn mich nun Mandant X damit beauftragen würde, gegen Mandant Y Ansprüche geltend zu machen, dürfte ich dies wegen des Interessenkonfliktes nicht annehmen. Ich müsste dann ggf. beide Mandate niederlegen (oder gar nicht erst annehmen). Dass es tatsächlich einmal zu einem solchen Interessenkonflikt kommt, ist wegen der Vielzahl der Anwälte in Deutschland recht unwahrscheinlich aber natürlich möglich. Ich muss mir daher die Ablehnung einzelner Mandate vorbehalten.

5.) In allen Verträgen behalte ich mir vor, Mandate abzulehnen, die Spezialwissen in einem Rechtsgebiet erfordern, dass ich nicht primär bearbeite. Niemand kann alles wissen oder Spezialist auf allen Gebieten sein. Wenn sich ein Anwalt brüstet „Spezialist für alles“ zu sein, sollten Sie besser zu einem anderen Anwalt gehen. Ich weiß sehr genau was ich kann und was nicht und ich lasse Sie darüber nicht im Unklaren. Auf welchen Rechtsgebieten ich Spezialwissen und überdurchschnittliche Erfahrung nachweisen kann, können Sie auf dieser Homepage erfahren. Das heißt aber nicht, dass ich die anderen Rechtsgebiete in ihren Grundlagen nicht beherrsche, vielmehr habe ich in diesen Rechtsgebieten lediglich keine Spezialkenntnisse, sondern verfüge „nur“ über das durchschnittliche „anwaltliche Allgemeinwissen“. So bin ich durchaus in der Lage einen normalen Verkehrsunfall abzuwickeln, Sie in einer Mietrechtsstreitigkeit zu vertreten oder Werklohnansprüche geltend zu machen. Nur in den Fällen, in denen dieses anwaltliche Allgemeinwissen eben nicht ausreichend ist, sondern eine sachgerechte Vertretung nur durch einen Spezialisten gewährleistet werden kann, müsste ich die Mandatierung ablehnen. In derartigen Fällen würden Sie es allerdings ohnehin nicht wollen, wenn Sie jemand vertritt, der „nur“ über Grundkenntnisse verfügt (mit einem Herzinfarkt geht man ja auch nicht zum Urologen). Ob ich mir die Bearbeitung eines Mandates in einem „fremden“ Rechtsgebiet zutraue, oder ob ich Sie an einen spezialisierten Kollegen verweisen muss, werde ich mit Ihnen ausführlich und ehrlich besprechen.

6.) Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu den einzelnen Verträgen haben, können Sie mich gerne anrufen. Auch wenn Sie sich eine völlig andere Art der Zusammenarbeit vorstellen, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich habe für jeden Vorschlag ein offenes Ohr.