Strafrecht

Beschuldigter einer Straftat zu sein, ist für die meisten Bürger nicht vorstellbar. Das geschieht jedoch leichter, als viele denken. Da kann es genügen, aus Unachtsamkeit vergessen zu haben im Bus einen Fahrschein zu lösen oder diesen zu entwerten, und man wird des „Schwarzfahrens“ verdächtigt. Ein eskalierter Streit mit den Nachbarn kann zu gegenseitigen Strafanzeigen führen, ein Glas auf der Party zuviel getrunken und dann mit dem Auto nachhause gefahren, schon ist eine Straftat verwirklicht. Tatsache ist, dass sich faktisch jeder schon einmal strafbar gemacht hat. Die meisten dieser „Kleinigkeiten“ bleiben jedoch unentdeckt und damit auch straflos.

Was aber tun, wenn man doch einmal erwischt wurde oder viel schlimmer, wenn man unschuldig einer Straftat verdächtig ist?

Das Wichtigste ist: Geben Sie niemals irgendwelche Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab! Nennen Sie nur Ihre Personalien! So lächerlich Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht oder nur sehr schwer widerrufen und in der Aufregung und der Drucksituation einer Vernehmung kann es leicht passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken.

Sie sind nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden in irgendeiner Weise bei den Ermittlungen gegen Sie behilflich zu sein. Egal was man von Ihnen verlangt, ob Fingerabdrücke, Speichelprobe, Mitwirkung bei einer Gegenüberstellung oder sonstige Maßnahmen, bestehen Sie darauf zunächst mit einem Verteidiger zu sprechen.

Der Verteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der zum Beispiel Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Nur mit diesen Informationen ist eine sachgerechte Verteidigung möglich. Die Entscheidung, ob Sie eine Erklärung zur Sache abgeben oder nicht, muss anhand eines jeden Einzelfalles gemeinsam mit Ihrem Verteidiger getroffen werden. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie darstellen.

In Notfällen erreichen Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der
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Ich bitte Sie, von dieser Nummer wirklich nur in Notfällen Gebrauch zu machen, also zum Beispiel wenn Sie verhaftet worden sind, oder eine Durchsuchung Ihrer Wohnung stattfindet.