In allen Strafsachen das Wichtigste vorweg: HALTEN SIE DEN MUND!

Bitte machen Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden niemals Angaben zur Sache, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben! Sagen Sie bitte Garnichts, auch nicht: "Ich wars nicht!" oder "Der andere hat zuerst zugeschlagen."

Wenn die Polizei bei Ihnen ist, Sie verhaftet worden sind, eine Hausdurchsuchung stattfindet, schweigen Sie! Das ist kein Schuldeingeständnis. Widerstehen Sie dem Drang, sich sofort rechtfertigen oder verteidigen zu wollen!  Alles was Sie sagen wird die Polizei später in Form eines Aktenvermerkes in die Akte bringen. In der Regel ist es dann zu spät.

Das einzige was Sie angeben können, sind Ihre Personalien. Weiter nichts. Später, nachdem ich Akteneinsicht hatte und wir über die Sache gesprochen haben, kann man immer noch in Ruhe überlegen, ob es sinnvoll ist, Angaben zur Sache zu machen oder nicht. In der Paniksituation einer Hausdurchsuchung und/oder Verhaftung sagen Sie am Besten nichts

Lassen Sie sich von den netten Polizisten auch nicht in unverfängliche Gespräche auf der Autofahrt, oder bei einer Zigarette verwickeln. Mit der Polizei gibt es keine unverfänglichen Gespräche, alles landet in der Akte und später vor Gericht. Bleiben Sie gegenüber der Polizei immer höflich, wehren Sie sich nicht (das hat sowieso keinen Sinn), aber helfen Sie bitte nicht der Polizei bei ihrer Arbeit.

Unterschreiben Sie nichts! Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Dokumente zu unterzeichnen. Sagen Sie den  Polizeibeamten, sie mögen doch unter die Dokumente einfach schreiben. "Unterschrift verweigert".

Geben Sie den Beamten niemals die PIN oder Passworte Ihres Handys oder der Computer. Auch keine Zugangsdaten für soziale Medien oder die Email.  Das kann man ggf. (zur Kostenvermeidung) später immer noch machen, aber nicht in dem Moment.

Verlangen Sie mit einem Anwalt sprechen zu können. Das darf man Ihnen nicht verweigern.

Rufen Sie mich an: 0361/2252537

Wenn Sie mich nicht erreichen, rufe ich Sie sobald ich kann zurück. Wenn Ihnen das zu unsicher ist oder zu lange dauert, rufen Sie einen anderen Anwalt an, aber bitte, bitte, bitte sagen Sie nichts ohne Anwalt!

Wenn ich einen Euro für jeden Mandanten hätte, bei dem ein Freispruch möglich gewesen wäre, wenn er nur den Mund gehalten hätte, könnte ich davon in den Urlaub fahren.

 

 

Rechtsanwalt für Strafrecht - Strafverteidigung

Das Strafrecht befasst sich mit den Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Das Strafrecht ist in Deutschland hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, das Strafprozessrecht in der Strafprozessordnung (StPO). Es gibt allerdings auch zahlreiche Strafnormen in anderen Gesetzen (z.B. im Betäubungsmittelgesetz). Ich bin bereits seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und kann dafür Sorge tragen, dass Sie, wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind oder bereits eine Anklage erhalten haben, optimal verteidigt werden. Ich bin auch als Pflichtverteidiger tätig. Ich kann als Ihr Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der die Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen und dann mit Ihnen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Sollten Sie in Haft sein (z.B. Untersuchungshaft), besuche ich Sie natürlich umgehend in der Haftanstalt und bespreche mit Ihnen die Vorwürfe. Äußern Sie sich bitte nie zu den Vorwürfen, ohne zuvor einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben, der sich mit dem Strafrecht auch auskennt. Im Strafrecht ist es sehr schwierig, eine einmal gemachte Aussage wieder glaubhaft zurückzunehmen. Sagen Sie deshalb erst einmal nichts, das ist Ihr gutes Recht. In vielen Fällen ist es auch möglich, dass ich meine Beiordnung als Ihr Pflichtverteidiger beantragen kann. Den Pflichtverteidiger können Sie sich aussuchen! Das Gericht muss, wenn Sie einen Strafverteidiger benennen und keine Hinderungsgründe vorliegen, diesen dann auch als Pflichtverteidiger  beiordnen. Nur wenn Sie keinen Strafverteidiger benennen, ordnet Ihnen das Gericht einen beliebigen Rechtsanwalt, der sich mit Strafrecht befasst, bei. Auch die Staatsanwaltschaft kann die Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger beantragen. Das geht auch schon im Ermittlungsverfahren. Ich berate Sie gern bei allen rechtlichen Fragestellungen und Themen rund um das Strafrecht.

Dazu gehören zum Beispiel Themenkomplexe wie:

Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung,  Nebenklage, Stalking, Beleidigung, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrten, Untersuchungshaft, Sozialbetrug, Bestechung, Jugendstrafrecht, eBay-Betrug, Pflichtverteidiger, Strafvollzug, Vorladung, Verteidigung, Unterschlagung, Sachbeschädigung,  sexueller Missbrauch,  Vergewaltigung, Drogen, Strafverteidigung, Durchsuchung, Totschlag, BTMG, Revision, Mord, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Betrug, Wirtschaftskriminalität, Berufung, Haftbefehl, Betäubungsmittel,  Strafanzeige, Straftat, Akteneinsicht, Verjährung, Berufsverbot, Ladendiebstahl, Zeugnisverweigerungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Strafbefehl, Korruption, Diebstahl, Zwangsprostitution, Ermittlungsverfahren, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Insolvenzdelikt, Strafvollstreckung, Vernehmung, Opferhilfe.

 

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