Verkehrsstrafrecht

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Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten die einen Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund aufweisen. Schutzzweck dieser Straftatbestände ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Die zum Verkehrsstrafrecht gehörenden Strafvorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG).

Die weitaus meisten Verkehrsstraftaten finden im Straßenverkehr statt. Aber auch Verstöße im Bahn-, Luft- und Schiffsverkehr gehören zum Verkehrsstrafrecht.

Die wichtigsten Straftatbestände in diesem Bereich sind:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gem. § 316 StGB
  • Vollrausch gem. § 323a StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise  Fahren trotz Fahrverbot gem. § 21 StVG
  • Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz gem. § 6 PflVG
  • Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer § 370 AO in Verbindung mit §§ 1, 2 KraftStG
  • Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr gem. § 315 StGB
  • Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs gem. § 315a StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

Die Folgen von verkehrsrechtlichen Straftaten sind für die Betroffenen oft überproportional gravierend. Bereits eine erhebliche Verkehrsstraftat, zum Beispiel das Fahren trotz absoluter Fahruntüchtigkeit kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, sodass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, den so genannten „Idiotentest“  anordnen kann. Das ist für die Betroffenen oft besonders bitter, weil die vergleichsweise hohe Durchfallquote und die hohen Kosten es sehr schwierig macht, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Zudem sind die Kriterien, ob der Test bestanden ist oder nicht, recht undurchsichtig, so dass viele Betroffene meinen, zu Unrecht durchgefallen zu sein. Weitere Folgen von Verkehrsstraftaten können sein: Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit und Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte, Vermerke). Ferner wird im Straßenverkehr der Führerschein unter Umständen von der Polizei beschlagnahmt. In Ausnahmefällen kann auch das Tatmittel, also das Auto eingezogen werden.

Sollte Ihnen ein Verstoß im Straßenverkehr zum Vorwurf gemacht werden, können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Ich werde Sie umfassend über die juristischen Möglichkeiten Ihrer Verteidigung und die beste Verteidigungsstrategie beraten.

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